Was deckt eigentlich eine Autoversicherung alles ab?
Diese beiden werden in der Regel nur dann abgeschlossen, wenn es sich beim Auto um einen Neuwagen handelt oder das Fahrzeug noch einen gewissen Wert hat. Wer sich mit einer Kaskoversicherung absichern möchte, muss wissen, dass man hierbei den Beitrag zur Versicherung steuern kann. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird somit selbst festgelegt. Je höher diese ist, umso günstiger werden die Beiträge.
Der Leistungsumfang bei Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Beginnen wir mit der Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schadensersatzansprüche Dritter auf. Wenn Sie also beim Autofahren einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann springt die Haftpflicht ein. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und zwar aus dem Grund, um sicherzustellen, dass der Unfallverursacher nicht zahlungsunfähig ist.
Neben der Haftpflicht wird die Vollkaskoversicherung für alle Fahrzeughalter interessant, die sich einen Neuwagen kaufen. Bei einer Vollkasko sind die Leistungen der Teilkasko im Übrigen immer mit beinhaltet. Darüber hinaus springt die Vollkasko auch ein, wenn man Schäden am eigenen Fahrzeug selbst verschuldet, also wenn man beispielsweisen einen Unfall baut. Ohne Vollkasko würde nur die Haftpflicht für den Schaden des Gegenübers eintreten, den eigenen müsste man selbst bezahlen. Mit Vollkasko zahlt auch die Versicherung. Hierbei kann man die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, die in der Regel in vier Stufen, 150 Euro, 300 Euro, 500 und 1.000 Euro gestaffelt ist. Liegt der Schaden in diesen Bereichen, zahlt man selbst, dafür erhöht sich die Versicherung nicht. Liegt der Schaden darüber und die Vollkasko springt ein, wird man automatisch in eine neue Schadenfreiheitsklasse eingestuft und muss einen höheren Beitrag zahlen.
Wenn sich die Vollkasko nicht mehr lohnt, weil das Auto in die Jahre gekommen ist und schon einige Kilometer auf dem Buckel hat, dann könnte die Teilkaskoversicherung das Mittel zum Zweck sein. Versichert sind dabei Schäden durch Unwetter, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung, Brand, Explosion, Haarwild, Diebstahl, Raub, Glasbruch und Steinschlag. Diese sind, wie oben schon erwähnt, auch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Achtung: Eine Teilkasko ist nicht immer günstiger als eine Vollkasko!
Fazit: Wer selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto mitversichern will, wählt die Vollkaskoversicherung. Die Beiträge kann man durch die höhe der Selbstbeteiligung steuern. Die Haftpflicht ist für jeden gesetzliche Pflicht und zahlt für Schäden Dritter.